Ortsrecht
Satzungen, Verordnungen, Richtlinien und Gebühren der Kreisstadt Siegburg
Satzungen, Verordnungen, Richtlinien und Gebühren der Kreisstadt Siegburg
Gemäß §7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) können die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.
Die Sammlung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen einer Kommune wird als Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) bezeichnet.