Städtebauförderung
Hier finden Sie Informationen zur Städtebauförderung
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Auf der Grundlage des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes "ISEK Siegburg Innenstadt" wurde die Stadt Siegburg im Jahr 2019 in das Stadterneuerungsprogramm NRW, Teilprogramm "Stadtumbau West", aufgenommen. Durch die Übermittlung des Gesamttestats vom 02.02.2021 erfolgte die formale Anerkennung seitens des Fördergebers. Durch das Gesamttestat wurden die im Grundförderantrag dargestellten Kosten grundsätzlich bis zu einer Höhe von voraussichtlich 28.433.867 € als zuwendungsfähig anerkannt.
Auf das Gesamttestat bestehen grundsätzlich keine rechtlichen Ansprüche auf Zuweisung von Städtebaufördermitteln. Eine Zuwendung für die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes "Siegburg Innenstadt" ist grundsätzlich erst gesichert, wenn gemäß jährlich angemeldetem Förderbedarf (programmjahrbezogene Förderantragstellung) ein Zuwendungsbescheid ausgestellt und bestandskräftig geworden ist.
Den ersten Zuwendungsbescheid erhielt die Stadt Siegburg zum Programmjahr 2019. Mit diesem wurden zuwendungsfähige Ausgaben i.H.v. 3.488.887 € bewilligt. Der kommunale Eigenanteil betrug 40 Prozent (vgl. Abb.18). Dieser wird auf Grundlage der finanziellen Leistungsstärke einer Kommune festgelegt. Um mit der Maßnahmenumsetzung zeitnah beginnen zu können, wurde bei der Bezirksregierung Köln ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn für die Errichtung der Aufzugsanlage im VHS-Studienhaus und für die Umsetzung des ersten Bauabschnitts am Michaelsberg beantragt. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde am 13.08.2019 von der Bezirksregierung genehmigt und die Umsetzung der beiden Maßnahmen startete.
Mit der Bewilligung des zweiten Zuwendungsbescheids für das Programmjahr 2020 konnte mit der Umsetzung des 2. Bauabschnitts am Michaelsberg begonnen werden Die Arbeiten konnten im April 2021 abgeschlossen werden. Die Bauarbeiten am ersten größeren investiven Projekt in der Innenstadt, dem Vorplatz des Rhein-Sieg Forums, starten im Februar 2021 und wurden im Winter 2022 abgeschlossen. Aufgrund der zusätzlichen finanziellen Belastungen, denen die Kommunen durch die Folgen der Sars-COVID-19-Pandemie ausgesetzt sind, hat der Fördergeber entschieden, die Förderquote für Anträge zum STEP 2020 auf 100 Prozent anzuheben. D.h., die beantragten zuwendungsfähigen Kosten i.H.v. 4.450.665 € werden zu 100 Prozent vom Lande getragen (vgl. Abb.19). Dies erspart der Stadt Siegburg den Eigenanteil i.H.v. 1.780.266,- €. Der Fördersatz, der jährlich durch die BR Köln ermittelt und festgelegt wird, hat sich für das Programmjahr 2021 von 60 auf 70 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass sich der Eigenanteil der Stadt von 40 auf 30 Prozent reduziert. Da erfahrungsgemäß selbst bei einer Verbesserung der kommunalen Finanzkraft keine Verschlechterung des Fördersatzes zu Lasten der Kommunen vorgenommen wird, kann bis auf weiteres von einem Fördersatz in Höhe von 70% ausgegangen werden.
Mit der Überreichung des dritten Zuwendungsbescheids für das Programmjahr 2021 am 24.08.2021, wurden der Stadt Siegburg weitere Fördermittel i.H.v. 975.390 € bewilligt (vgl. Abb.19). Erstmalig konnten durch den Fördergeber, aufgrund der überzeichneten Förderprogramme, nicht für alle beantragten Maßnahmen ein Förderzugang gewährt werden. So wurde die Maßnahme "Aufwertung Mühlengraben – Erlebbarkeit der Uferzone" nicht berücksichtigt. Eine erneute Beantragung wurde im STEP 2022 vorgenommen.
Weitere Projekte und Maßnahmen im STEP 2022 sind die Aufnahme in das Hof- und Fassadenprogramm sowie die Umsetzung des BA 3.2 des Michaelsbergkonzeptes - Johannesgarten, Felsengarten, Treppenneubau, Freistellung des Felsens und Beleuchtung. Insgesamt wurden zuwendungsfähige Ausgaben von 3.132.194,- € beantragt. Hier wird in Kürze der Bewilligungsbescheid erwartet.
Am 30.09.2022 soll ein weiterer Programmantrag mit zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von rd. 2,5 Mio. € für das STEP 2023 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden. Mit einer Bewilligung ist nicht vor Mai 2023 zu rechnen.
Der Schwerpunkt des Programmjahres 2023 soll die Umsetzung eines Verkehrsstichs zwischen Ringstraße und Burggasse sein. Dieser Maßnahme wird eine besondere strategische Bedeutung und Wichtigkeit zur Stärkung der Siegburger Innenstadt und Sicherung des Einzelhandels beigemessen. Durch diesen Verkehrsstich soll die untere Kaiserstraße vom motorisierten Individualverkehr vollständig befreit werden, der Charakter der Fußgängerzone und die damit verbundene Aufenthaltsqualität verstärkt werden und die Standortqualität, insbesondere für den Ankermieter Kaufhof, erhöht werden.
Ebenfalls im STEP 2023 mitbeantragt werden sollen weitere Projekte aus dem Gesamtkonzept Grüner Saum wie die Aufwertung des Alten Friedhofs und der Alten Bahntrasse.
Parallel wird bereits der Förderantrag für das STEP 2024 vorbereitet (Antragsfrist 30.09.2023), da frühzeitig Planungsaufträge vergeben werden müssen.