Michaelsberg

Denkmalpflege

Denkmalpflege

Hier finden Sie Informationen zur Denkmalpflege

 

Gemäß "Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen" (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 01.06.2022 sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen, und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden. Denkmäler werden unterschieden in Baudenkmäler, ortsfeste Bodendenkmäler, bewegliche Denkmäler und Denkmalbereiche. In die Denkmalliste sind sie getrennt voneinander einzutragen.

Die Verantwortung für die Denkmäler des Stadtgebietes obliegt den einzelnen Kommunen und wird von den sogenannten Unteren Denkmalbehörden (UDB) übernommen. Die UDB der Kreisstadt Siegburg ist im Planungs- und Bauaufsichtsamt angesiedelt und für alle Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege im Stadtgebiet zuständig.

Sie ist zu erreichen unter denkmal@siegburg.de

Die Denkmalliste der Stadt Siegburg sowie die Formulare zur Beantragung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis, einer Steuerbescheinigung oder Zuweisung von Pauschalmittel finden Sie unter "Weiterführende Informationen".


Denkmalpflegeplan der Stadt Siegburg

Die Kreisstadt Siegburg hat am 08.07.2019 das Büro Strauß | Fischer - Historische Bauwerke GbR mit der Erstellung eines Denkmalpflegeplanes beauftragt.

Der Rat der Stadt Siegburg hat in seiner Sitzung am 24.10.2022 den finalen Denkmalpflegeplan beschlossen.

Der Denkmalpflegeplan gibt die Ziele und Erfordernisse des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Darstellungen und Festsetzungen in der Bauleitplanung nachrichtlich wieder.

Er enthält:

  1. die Bestandsaufnahme und Analyse des Gebietes unter siedlungsgeschichtlichen Gesichtspunkten,
  2. die Darstellung der Bau- und Bodendenkmäler, der Denkmalbereiche, der Grabungsschutzgebiete sowie - nachrichtlich - der erhaltenswerten Bausubstanz und
  3. ein Planungs- und Handlungskonzept zur Festlegung der Ziele und Maßnahmen, mit denen der Schutz, die Pflege und die Nutzung von Denkmälern im Rahmen der Stadtentwicklung verwirklicht werden sollen.


Das unter Punkt 3 aufgeführte Planungs- und Handlungskonzept beinhaltet eine Vorschlagsliste, die neben erhaltenswerter oder möglicherweise erhaltenswerter Bausubstanz auch 16 Gebäude aufführt, die nach erster Prüfung die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Denkmalliste erfüllen.

Der Denkmalpflegeplan besteht aus einem textlichen und zwei grafischen Teilen, die Sie im folgenden Abschnitt finden.

Eine Druckfassung dieser Unterlagen kann nach vorheriger Terminabsprache unter denkmal@siegburg.de in der Abteilung Stadtplanung und Denkmalschutz eingesehen werden.


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