Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Wenn Eltern sich um das Sorgerecht, den Umgang und den Aufenthalt des Kindes streiten, haben sie neben der Möglichkeit der Beratung im Jugendamt, das Familiengericht einzuschalten. Das Familiengericht hat – wie das Jugendamt auch – den Auftrag, Lösungen zu finden, die vor allem die Interessen und Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen.
Wenn ein Verfahren vor dem Familiengericht läuft, wird das Jugendamt darüber informiert. Aufgabe des Jugendamtes ist es dann, eine Stellungnahme über eine aus fachlicher Sicht gute Lösung für die betroffenen Kinder abzugeben. Eine Fachkraft des Jugendamts nimmt Kontakt zu den Eltern auf und bietet einen Gesprächstermin an.
