Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die InsoFa (insoweit erfahrene Fachkraft) beim Jugendamt berät Fachkräfte und Ehrenamtliche (§ 8b SGB VIII), wenn sie Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung haben. Sie hilft, Gefährdungssituationen einzuschätzen, Handlungssicherheit zu gewinnen und das weitere Vorgehen zu planen. Die Beratung erfolgt meist anonymisiert, ist kostenlos und sichert die Schweigepflicht. Zielgruppe sind Erzieherinnen, Lehrkräfte, Ärzte, Ehrenamtliche und andere Personen, die beruflich mit Kindern/Jugendlichen in Kontakt sind und entsprechend der Rechtsgrundlage die Beratung einer InsoFa in Anspruch nehmen müssen oder dürfen.
