Verpflichtungserklärung und Verlängerung von Schengen-Visa
Leistungsbeschreibung
Für die Einreise zu Besuchszwecken benötigen visumpflichtige ausländische Staatsangehörige in der Regel eine Verpflichtungserklärung einer Gastgeberin oder eines Gastgebers, die beziehungsweise der ihren beziehungsweise seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.