Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Kurztext
Fahrer von Bussen und Lastkraftwagen können nur eine befristete Fahrerlaubnis erwerben und müssen diese regelmäßig verlängern.
Leistungsbeschreibung
Zuständig hierfür ist der Rhein-Sieg-Kreis.
Fahrer von Bussen und Lastkraftwagen können nur eine befristete Fahrerlaubnis erwerben und müssen diese regelmäßig verlängern.
Zuständig hierfür ist der Rhein-Sieg-Kreis.