Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Fahrer von Bussen und Lastkraftwagen können nur eine befristete Fahrerlaubnis erwerben und müssen diese regelmäßig verlängern.
Zuständig hierfür ist der Rhein-Sieg-Kreis.
Fahrer von Bussen und Lastkraftwagen können nur eine befristete Fahrerlaubnis erwerben und müssen diese regelmäßig verlängern.
Zuständig hierfür ist der Rhein-Sieg-Kreis.