Vergnügungssteuerangelegenheiten
Kurztext
Hier finden Sie Informationen zur Vergnügungssteuer.
Leistungsbeschreibung
Laut Vergnügungssteuersatzung der Stadt Siegburg wird diese Steuer erhoben für
- Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Gaststätten und Spielhallen sowie
- Tanzveranstaltungen.Die aktuellen Steuersätze entnehmen Sie bitte der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Siegburg.
Anträge / Formulare