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Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Laut Vergnügungssteuersatzung der Stadt Siegburg wird diese Steuer erhoben für
- Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Gaststätten und Spielhallen sowie
- Tanzveranstaltungen.Die aktuellen Steuersätze entnehmen Sie bitte der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Siegburg.
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