Titelbild - Michaelsberg

Vergabeverfahren für Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen, freiberufliche Leistungen

  • Kurztext

    Ziel ist eine einheitliche und optimierte Vergabepraxis.  

  • Leistungsbeschreibung

    Ziele: Mehr Transparenz im Vergabewesen, Korruption vermeiden!

    Zur Vermeidung von Korruption hat die Stadt Siegburg die Abwicklung von Auftragsvergaben ab einem geschätzten Auftragswert von 5.000€ (Liefer- und Dienstleistungen) bzw. 10.000€ (Bauleistungen) an zentraler Stelle angesiedelt und von der abschließenden Auftragsvergabe getrennt.

     

    Freihändige Vergaben (betrifft ca. 80% aller Fälle)
    Bis zu einem Auftragsvolumen von 100.000€ erfolgt die Auftragsvergabe im Rahmen einer freihändige Vergabe. Es wird keine formelle „Submission“ durchgeführt, die Bieter dürfen bei der Angebotsöffnung nicht anwesend sein. Nach Prüfung und Wertung der Angebote von der Zentralen Vergabestelle werden die Bieter über den Stand ihres Angebots informiert.

     

    Beschränkte/ Öffentliche Ausschreibungen/ EU-weite Ausschreibungen Beschränkte Ausschreibungen werden ab einem Auftragsvolumen von 100.000€, öffentlich Ausschreibungen ab einem Auftragsvolumen von 1.Mio€ und EU-weite Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 5.186.000€ durchgeführt.

     

    Öffentliche Ausschreibungen und EU-Ausschreibungen werden bekannt gemacht auf dem digitalen Vergabemarktplatz Rheinland. Von dort können auch die Ausschreibungsunterlagen kostenfrei runtergeladen werden.
    Weitere Bekanntmachungsportale Deutscher Ausschreibungsdienst, I-Bau, Sub-Report, Submissionsanzeiger und natürlich Vergabeportal der Stadt Siegburg.

     

    EU-Ausschreibungen werden zusätzlich bekannt gemacht im „Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union" für das europäische öffentliche Auftragswesen.

     

    Angebotsabgabe
    Firmen, die ein Angebot abgeben wollen, müssen sämtliche, im Anschreiben aufgeführte Unterlagen und Erklärungen beifügen. Fehlt beispielsweise das „Angebotsschreiben“ oder ist es nicht unterschrieben, gilt das komplette Angebot als nicht abgegeben.

  • Rechtsgrundlage

    • VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
    • VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, d.h. Liefer- und Dienstleistungen)
    • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
    • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
    •  Tariftreu- und Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW) einschl. der dazu
      erlassenen Rechtsverordnung
  • Erforderliche Unterlagen

    Die von der zentralen Vergabestelle versandten Angebotsunterlagen/ Ausschreibungsunterlagen beinhalten alle notwendigen Unterlagen. Es ist genau beschrieben, welche Unterlagen dem Angebot beizufügen sind.

  • Kosten

    Die Zusendung von Ausschreibungsunterlagen ist gebührenfrei!


Zuständigkeit

Mitarbeitende

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