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Urkundenservice des Standesamtes

Onlineservice - Urkundenservice
Online-Terminreservierung
  • Kurztext

    Das Standesamt der Kreisstadt Siegburg stellt Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden aus.

  • Leistungsbeschreibung

    So vielfältig wie Ihre Lebenssituationen, sind oft auch die Anforderungen, etwas urkundlich nachweisen zu müssen. Sie benötigen eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde? Vielleicht sogar in einer Fremdsprache?

    Die gewünschten Urkunden können Sie online, persönlich, telefonisch oder postalisch in Ihrem Standesamt der Kreisstadt Siegburg bestellen.

    Berechtigt zur Urkundenbestellung sind gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes:

    • Personen, auf die sich das Register bezieht
    • Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner
    • Vorfahren und Abkömmlinge in gerade Verwandtschaftslinie
    • Personen, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen können
    • Personen, die von einem Berechtigten bevollmächtigt wurden

    Geburtsurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde aus privaten Gründen, beispielsweise für ihre Eheschließung, Geburt eines Kindes, Bewerbungsunterlagen oder zur Vorlage bei einer Behörde?

    Sie erhalten eine Urkunde beim Standesamt Siegburg, wenn:

    • die Geburt in Siegburg stattgefunden hat
    • die Geburt im Ausland stattgefunden hat und in Siegburg auf Antrag nachbeurkundet wurde

     

    Eheurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

    Sie benötigen eine Eheurkunde aus privaten Gründen, beispielsweise für die persönlichen Unterlagen, Wiederverheiratung, Scheidung oder zur Vorlage bei einer Behörde?

    Sie erhalten eine Urkunde beim Standesamt Siegburg, wenn:

    • die Ehe in Siegburg geschlossen wurde
    • die Ehe im Ausland geschlossen wurde und in Siegburg auf Antrag nachbeurkundet wurde

     

    Lebenspartnerschaftsurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus privaten Gründen, beispielsweise für die persönlichen Unterlagen, Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe oder zur Vorlage bei einer Behörde?

    Sie erhalten eine Urkunde beim Standesamt Siegburg, wenn:

    • die Lebenspartnerschaft in Siegburg begründet wurde

     

    Sterbeurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde eines nahen Angehörigen aus privaten Gründen, beispielsweise für die persönlichen Unterlagen, Nachlassangelegenheiten, Bank oder zur Vorlage bei einer Behörde?

    Sie erhalten eine Urkunde beim Standesamt Siegburg, wenn:

    • der Sterbefall in Siegburg beurkundet wurde
    • der Sterbefall im Ausland stattgefunden hat und in Siegburg auf Antrag nachbeurkundet wurde

     

    Internationale Urkunden (mehrsprachige Personenstandsurkunden)

    Sie benötigen eine internationale (mehrsprachige) Geburts-, Ehe-, oder Sterbeurkunde aus privaten Gründen, beispielsweise für die persönlichen Unterlagen oder zur Vorlage im Ausland?

    Internationale Urkunden enthalten Übersetzungen in folgenden Sprachen:

    • deutsch
    • englisch
    • estnisch
    • französisch
    • italienisch
    • kroatisch
    • litauisch
    • niederländisch
    • polnisch
    • portugiesisch
    • rumänisch
    • spanisch
    • türkisch
  • Erforderliche Unterlagen

    • Bei persönlicher Vorsprache ist der Personalausweis oder der Reisepass vorzulegen.
    • Bei Antragstellung per Telefon, Post oder online können Unterlagen zur Identifizierung der eigenen Person nachträglich durch das Standesamt nachgefordert werden.
    • Im Rahmen der Bevollmächtigung ist die Vollmacht der berechtigten Person sowie deren Personalausweis vorzulegen.
    • Bei einem Antrag auf eine gebührenfreie Urkunde (z.B. für Rentenzwecke) ist ein entsprechender Nachweis (z.B. in Form eines Schreibens der Rentenversicherung, dass die Urkunde benötigt wird) zu erbringen.
  • Kosten

    Für die Ausstellung einer Urkunde fällt eine Gebühr von 10,00 € an.

    Für jede weitere Urkunde, die gleichzeitig, in einem Arbeitsvorgang und im gleichen Format beantragt wird, fällt eine Gebühr von 5,00 € an.

    Zahlungsmöglichkeiten

    bei persönlicher Vorsprache

    • EC-Karte
    • bar
    • Kreditkarte
  • Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache kann die Urkunde in der Regel sofort ausgestellt werden.

    Für die Ausstellung einer Urkunde die telefonisch, postalisch oder online angefordert wurde, werden 3 - 7 Arbeitstage benötigt.


Zuständigkeit

Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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