Unterhaltsvorschuss beantragen
Onlineservice - Unterhaltsvorschuss
Kurztext
In Deutschland ist der Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz eine Sozialleistung für Kinder unter 18 Jahren.
Leistungsbeschreibung
Ein Kind hat Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn es:
- das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der
- ledig, verwitwet oder geschieden ist,
- von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt oder dessen Ehegatte oder Lebenspartner für voraussichtlich wenigstens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist,
- nicht oder nicht regelmäßig
- Unterhalt vom anderen Elternteil oder
- wenn dieser oder ein Stiefelternteil verstorben ist, Waisenbezüge erhält
Es besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Anspruch auf Leistungen, wenn:
- das Kind keine Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden werden kann
oder - der Elternteil bei dem das Kind lebt über Einkommen in Höhe von mindestens 600,00 € brutto verfügt, wobei das Kindergeld hierzu nicht gehört.
Sie können den Antrag auf Unterhaltsvorschuss online stellen. Es wird jedoch empfohlen, sich vorab telefonisch bei der Unterhaltsvorschussstelle beraten zu lassen.
Anträge / Formulare