Teilungsgenehmigung
Kurztext
Wenn Sie ein bebautes Grundstück, oder ein Grundstück, für das Sie eine Baugenehmigung haben, teilen möchten, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung.
Leistungsbeschreibung
In vielen Fällen ist es erforderlich, das Baugrundstück im rechtlichen Sinne erst noch zu schaffen.
Wenn Sie ein bebautes Grundstück, oder ein Grundstück, für das Sie eine Baugenehmigung haben, teilen möchten, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Die Bauaufsicht prüft, ob durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular
Lageplan eines öffentl. bestellten Vermessungsingenieurs (M=1:500)