Titelbild - Michaelsberg

Teilungsgenehmigung

  • Kurztext

    Wenn Sie ein bebautes Grundstück, oder ein Grundstück, für das Sie eine Baugenehmigung haben, teilen möchten, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung.

  • Leistungsbeschreibung

    In vielen Fällen ist es erforderlich, das Baugrundstück im rechtlichen Sinne erst noch zu schaffen.

    Wenn Sie ein bebautes Grundstück, oder ein Grundstück, für das Sie eine Baugenehmigung haben, teilen möchten, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Die Bauaufsicht prüft, ob durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Antragsformular

    Lageplan eines öffentl. bestellten Vermessungsingenieurs (M=1:500)

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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