Online-Dienste
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Wer Gehwegschäden feststellt, wie z. B. lockere Gehwegplatten, Unebenheiten im Straßenbereich oder Stolperfallen, kann sich an das städtische Baubetriebsamt wenden.
Wer Gehwegschäden feststellt, wie z. B. lockere Gehwegplatten, Unebenheiten im Straßenbereich oder Stolperfallen, kann sich an das städtische Baubetriebsamt wenden.