Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
- Die Steueridentifikationsnummer wurde am 1. Juli 2007 eingeführt.
- Sie ist einzigartig und gilt ein Leben lang, das heißt auch bei Wohnortswechseln bleibt sie gleich.
- Sie ist, ähnlich wie ein Fingerabdruck, unverwechselbar.
- Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer kann online oder beim Bürgerservice erfragt werden.
Rechtsgrundlage
- § 139 b Abgabenordnung
