Titelbild - Michaelsberg

Sterbefälle

Online-Dienste

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Verstirbt eine Person in Siegburg, so wird der Sterbefall vom Standesamt Siegburg beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.

    Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden, maßgeblich.

    In fast allen Sterbefällen wird sich das von den Angehörigen beauftragte Bestattungsunternehmen um die Abwicklung der Formalitäten kümmern.

    Zur Anzeige sind verpflichtet:

    • Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime
    • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
    • jede andere Person, die
      • bei dem Tod zugegen war oder
      • von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

    Eine persönliche Vorsprache eines Hinterbliebenen ist nicht erforderlich, sofern ein Bestattungsunternehmen die Formalitäten übernimmt.

    Notfallnummer

     Für die dringende Ausstellung einer Sterbeurkunde (über Wochenende o. Feiertage) kontaktieren Sie bitte die Leitstelle des Ordnungsamtes. 

  • Erforderliche Unterlagen

    • Sterbefallanzeige
    • ärztliche Todesbescheinigung
    • Nachweis letzter Wohnsitz
    • Original Personenstandsurkunden des Verstorbenen*

    *Personenstandsurkunden des Verstorbenen

    Grundsätzlich gilt für Personen, die von Geburt an deutsch sind:

    • bei ledigen Personen
      beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
    • bei verheirateten Personen
      Familienstammbuch und ggfs. Geburtsurkunden beider Ehegatten oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
    • bei geschiedenen Personen
      Familienstammbuch mit rechtskräftigen Scheidungsurteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
    • bei verwitweten Personen
      Familienstammbuch mit Sterbeurkunde des Ehegatten oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

    Bei Auslandsbeteiligung wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.

  • Kosten

    Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden wie Beerdigung, Krankenkasse oder Rente. Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.

    Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde für sonstige Zwecke fällt eine Gebühr von 10,00 € an.

    Für jede weitere Urkunde, die gleichzeitig, in einem Arbeitsvorgang und im gleichen Format beantragt wird, fällt eine Gebühr von 5,00 € an.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns gern über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

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    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

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    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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    Ansicht vergrößern

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    =

    Ansicht verkleinern

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    Einschalten / Ansicht vergrößern

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