Titelbild - Michaelsberg

Sterbefälle

Online-Terminreservierung
  • Kurztext

    Wenn eine Person in Siegburg verstirbt, wird eine Sterbeurkunde ausgestellt.

  • Leistungsbeschreibung

    Verstirbt eine Person in Siegburg, so wird der Sterbefall vom Standesamt Siegburg beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.

    Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden, maßgeblich.

    In fast allen Sterbefällen wird sich das von den Angehörigen beauftragte Bestattungsunternehmen um die Abwicklung der Formalitäten kümmern.

    Zur Anzeige sind verpflichtet:

    • Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime
    • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
    • jede andere Person, die
      • bei dem Tod zugegen war oder
      • von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
  • Erforderliche Unterlagen

    • Sterbefallanzeige
    • ärztliche Todesbescheinigung
    • Nachweis letzter Wohnsitz
    • Original Personenstandsurkunden des Verstorbenen*

     

    *Grundsätzlich gilt für Personen, die von Geburt an deutsch sind:

    • bei ledigen Personen
      beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
    • bei verheirateten Personen
      Familienstammbuch und ggfs. Geburtsurkunden beider Ehegatten oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
    • bei geschiedenen Personen
      Familienstammbuch mit rechtskräftigen Scheidungsurteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
    • bei verwitweten Personen
      Familienstammbuch mit Sterbeurkunde des Ehegatten oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

    Bei Auslandsbeteiligung wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.

  • Kosten

    Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden wie Beerdigung, Krankenkasse oder Rente. Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.

    Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde für sonstige Zwecke fällt eine Gebühr von 10,00 € an.

    Für jede weitere Urkunde, die gleichzeitig, in einem Arbeitsvorgang und im gleichen Format beantragt wird, fällt eine Gebühr von 5,00 € an.

    Zahlungsmöglichkeiten

    • Bar
    • Überweisung
    • Kreditkarte
  • Weiterführende Informationen

    Eine persönliche Vorsprache eines Hinterbliebenen ist nicht erforderlich, sofern ein Bestattungsunternehmen die Formalitäten übernimmt.


Zuständigkeit

Mitarbeitende

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  • Allgemein

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