Sportförderung
Kurztext
Die Kreisstadt Siegburg fördert nach Maßgabe der Sportförderungsrichtlinien verschiedene Maßnahmen.
Leistungsbeschreibung
Die Kreisstadt Siegburg fördert nach Maßgabe der Sportförderungsrichtlinien
- die Errichtung von Sportstätten
- die Beschaffung von Sportgeräten
- die Erweiterung und Modernisierung von Sportfreianlagen
- die Platzunterhaltungs- und Energiekosten der Sportvereine mit eigenen Platzanlagen
- die Teilnahme an Sportveranstaltungen
- die Jugendlichen der Sportvereine
- die Aktivitäten des Stadtsportverbandes
Über die Beihilfen zu 1., 3., 4. und 7. entscheidet die Kreisstadt Siegburg bzw. der städtische Sportausschuss und über die anderen Beihilfearten der Stadtsportverband der Kreisstadt Siegburg.
Der Antrag auf Sportförderung muss schriftlich erfolgen.