Sozialhilfe
Kurztext
Die Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Hilfe in besonderen Lebenslagen
Leistungsbeschreibung
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder die erforderliche Hilfe von anderen, insbesondere Familienangehörigen, erhält.
Während die Hilfe in besonderen Lebenslagen auf eine besondere persönliche Notlage (Krankenhilfe, vorbeugende Gesundheitspflege, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe zur Pflege, Altenhilfe) abstellt, geht es bei der Hilfe zum Lebensunterhalt darum, dem Hilfesuchenden ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen.
Eventuell kommt auch eine andere Sozialleistung wie z.B. Wohngeld oder Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II in Betracht.
Anträge / Formulare