Schülerbeförderung (Fahrtkostenübernahme & Schülertickets)
Kurztext
Alle Schüler*innen der weiterführenden Schulen in Siegburg können das VRS-Schülerticket erwerben. Unter bestimmen Voraussetzungen (u. a. Länge des Schulweges) übernimmt die Kreisstadt Siegburg als Schulträger einen gewissen Beitrag. Ein Eigenanteil der Erziehungsberechtigten ist aber auch in diesem Fall zu leisten, das das Schülerticket auch in der Freizeit und den Ferien im gesamten VRS-Gebiet genutzt werden kann.
Für Grundschüler gibt es kein entsprechendes Angebot.
Leistungsbeschreibung
Was sind Schülerbeförderungskosten?
Schülerbeförderungskosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, dem Schüler/der Schülerin zumutbare Art der Beförderung zur nächstgelegenen Schule und zurück entsteht.
Schulweg im Sinne der Schülerfahrtkostenverordnung ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung des Schülers/der Schülerin und der Schule am Wohnort (nächstgelegene Schule) oder dem Unterrichtsort.
Was sind Schülerfahrtkosten?
Schülerfahrkosten entstehen u.U. bei Grundschülern, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule mehr als 2 km beträgt. Hier erhalten die Erziehungsberechtigten auf Antrag (formlos) eine Erstattung für die günstigste Beförderung zur Schule. Auskunft hierzu erteilt das Schulamt.
Was ist das Schülerticket?
Dass an den weiterführenden Schulen eingeführte Schülerticket ist für die Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe I und II erhältlich. Es ist ganzjährig -auch in Freizeit und Ferien- im gesamten Tarifgebiet der VRS nutzbar.
Das Schülerticket gilt als Fahrberechtigung für den Inhaber nur in Verbindung mit einem gültigen, aktuellen Schülerausweis mit Lichtbild. Dieser wird durch das Schulsekretariat ausgestellt.
Wie erhalte ich ein Schülerticket?
Das Schülerticket wird online bei der RSVG beantragt (siehe Link). Für den Online-Antrag ist eine aktuelle Schulbescheinigung erforderlich. Liegt diese zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, kann die Bescheinigung per Mail nachgereicht werden an Abo@rsvg.de mit der zugewiesenen Abo-Nr. als Betreff.
Das Ticket wird als Chipkarte von der RSVG ausgestellt und auf dem Postweg zugestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch bei der RSVG über die Durchwahl
- +49 2241 499 267
oder
- +49 2241 499 265
Rechtsgrundlage
- §97 (4) Schulgesetz NRW
- VO zu Ausführung des §97 (4) Schulgesetz (Schülerfahrtkostenverordnung)
- SGV.NRW S.223
Erforderliche Unterlagen
Beim Online-Antrag ist eine Schulbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) hochzuladen.
Für die Erstattung von Schülerfahrtkosten reicht ein formloser Antrag.
Kosten
Der Ticketpreis beträgt für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler 14,00€ je Kalendermonat (Entfernung zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule weiter als 3,5 km für die Sekundarschule I und weiter als 5 km für die Sekundarschule II).
Ebenfalls freifahrtberechtigte zweite Geschwisterkinder zahlen 7,00€ je Kalendermonat. Das dritte und jedes weitere freifahrtberechtigte Geschwisterkind erhält das Schülerticket kostenfrei. Die Ermäßigung ist jedoch nur möglich, wenn die freifahrberechtigten Geschwisterkinder jeweils eine weiterführende Schule besuchen, an der das Schülerticket bereits eingeführt wurde.
Nicht freifahrtberechtigte Geschwisterkinder erhalten keine Ermäßigung auf den Fahrpreis.
Für nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler kostet das Schülerticket ab dem Schuljahr 2021/2022 pro Kalendermonat 36,10€.
Zahlungsmöglichkeiten
Der Abo-Preis wird im Einzugsverfahren monatlich abgebucht.
Weiterführende Informationen
Schüler und Schülerinnen, die Berufsschulen in Siegburg besuchen, wenden sich bitte an das Schulamt der Kreisverwaltung.
Schüler, die die Christliche Gesamtschule auf der Frankfurter Straße besuchen, erhalten alle Infos zum Ticket im dortigen Sekretariat. Diese Schule ist eine private Einrichtung.
Bearbeitungsdauer
Von der Abgabe des Antrags bis zum Erhalt des Tickets ca. 10 Werkstage.