Titelbild - Michaelsberg

Schulbuchbeschaffung

  • Kurztext

    Die für die Beschaffung der Schulbücher erforderlichen Kosten trägt grundsätzlich der Schulträger zu 2/3 und die Erziehungsberechtigten zu 1/3.

  • Leistungsbeschreibung

    Das Ministerium für Schule und Weiterbildung setzt die Höhe des Eigenanteils fest, bis zu dem Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen sind. Bei Sozialhilfeempfängern übernimmt der Schulträger auch den Elternteil.

  • Rechtsgrundlage

    Lernmittelfreiheitsgesetz

  • Erforderliche Unterlagen

    Bei Sozialhilfeempfängern: Sozialhilfebescheid

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