Schulbuchbeschaffung
Kurztext
Die für die Beschaffung der Schulbücher erforderlichen Kosten trägt grundsätzlich der Schulträger zu 2/3 und die Erziehungsberechtigten zu 1/3.
Leistungsbeschreibung
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung setzt die Höhe des Eigenanteils fest, bis zu dem Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen sind. Bei Sozialhilfeempfängern übernimmt der Schulträger auch den Elternteil.
Rechtsgrundlage
Lernmittelfreiheitsgesetz
Erforderliche Unterlagen
Bei Sozialhilfeempfängern: Sozialhilfebescheid