Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Schulaufsicht
Das Schulamt des Rhein-Sieg-Kreises ist für folgende Schulen zuständig:
- Grundschulen
- Hauptschulen
- Förderschulen
- Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises
Weitere Informationen, sowie notwendige Unterlagen, Öffnungszeiten und weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie über den unten aufgeführten Link.
Für die/das:
- Realschule
- Gymnasium
- Gesamtschule
ist die Schulaufsichtsbehörde der Bezirksregierung Köln verantwortlich. Weitere Informationen gibt unter dem Link "Schulaufsicht Bezirksregierung Köln"
Schulträger
Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und ordnungsgemäß zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal zur Verfügung zu stellen.
Die Aufgaben des Amtes für Jugend. Schule und Sport beinhalten ausschließlich den Bereich der "äußeren Schulangelegenheiten". Auch für die Überwachung der Schulpflicht ist das Amt für Jugend, Schule und Sport zuständig.
Für die "inneren Schulangelegenheiten", also die Aufstellung der Lehrpläne, die Vermittlung der Lehrinhalte, die Unterrichtsgestaltung etc. ist das Kultusministerium des Landes zuständig.