Titelbild - Michaelsberg

Schadenersatz - Haftpflichtansprüche

  • Leistungsbeschreibung

    Bei eventuellen Schadensersatzansprüchen gegenüber der Stadt genügt eine formlose schriftliche Beantragung. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

  • Erforderliche Unterlagen

    Nachweis über die Höhe des entstandenen Schadens.

    Welche Unterlagen sich als Nachweis eignen und ob noch weitere Unterlagen vorzulegen sind, ist mit der Fachdienststelle individuell abzustimmen.

  • Weiterführende Informationen

    Durch das Einreichen von Rechnungen und Belegen, entsteht nicht automatisch ein Anspruch auf Schadensersatz.

  • Bearbeitungsdauer

    Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen werden die notwendigen Ermittlungen zur Sach- und Rechtslage in der Regel innerhalb von 3 - 10 Tagen durchgeführt.

    Nach Abschluss der Ermittlungen wird Ihnen die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Schadensersatzansprüche bestehen, in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns gern über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

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