Schadenersatz - Haftpflichtansprüche
Leistungsbeschreibung
Bei eventuellen Schadensersatzansprüchen gegenüber der Stadt genügt eine formlose schriftliche Beantragung. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis über die Höhe des entstandenen Schadens.
Welche Unterlagen sich als Nachweis eignen und ob noch weitere Unterlagen vorzulegen sind, ist mit der Fachdienststelle individuell abzustimmen.
Weiterführende Informationen
Durch das Einreichen von Rechnungen und Belegen, entsteht nicht automatisch ein Anspruch auf Schadensersatz.
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen werden die notwendigen Ermittlungen zur Sach- und Rechtslage in der Regel innerhalb von 3 - 10 Tagen durchgeführt.
Nach Abschluss der Ermittlungen wird Ihnen die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Schadensersatzansprüche bestehen, in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.