Titelbild - Michaelsberg

Schadenersatz - Haftpflichtansprüche

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Bei eventuellen Schadensersatzansprüchen gegenüber der Stadt genügt eine formlose schriftliche Beantragung. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Durch das Einreichen von Rechnungen und Belegen, entsteht nicht automatisch ein Anspruch auf Schadensersatz.

  • Erforderliche Unterlagen

    Nachweis über die Höhe des entstandenen Schadens.

    Welche Unterlagen sich als Nachweis eignen und ob noch weitere Unterlagen vorzulegen sind, ist mit der Fachdienststelle individuell abzustimmen.

  • Bearbeitungsdauer

    Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen werden die notwendigen Ermittlungen zur Sach- und Rechtslage in der Regel innerhalb von 3 - 10 Tagen durchgeführt.

    Nach Abschluss der Ermittlungen wird Ihnen die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Schadensersatzansprüche bestehen, in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns gern über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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  • Tastaturnavigation

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