Titelbild - Michaelsberg

Reisepass

Online-Terminreservierung
  • Kurztext

    Ein Reisepass ist ein offizielles Dokument, das die Identität und Nationalität seines Inhabers bestätigt und es ihm ermöglicht, international zu reisen.

  • Leistungsbeschreibung

    • Ein vorhandener Reisepass kann nicht verlängert werden
    • Der Reisepass ist bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre lang gültig
    • Ob Sie für ein Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen, oder ob ein Personalausweis ausreicht, erfahren Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes (siehe unten).

    Wie erfolgen die Beantragung und die Abholung?

    • Eine persönliche Vorsprache ist für eine Beantragung zwingend erforderlich
    • Bei der Beantragung eines Reisepasses für einen Jugendlichen unter 18. Jahren muss mind. ein Erziehungsberechtigter mit dem Jugendlichen vorsprechen
    • Die Aushändigung kann erst erfolgen, wenn der 2. Erziehungsberechtigte im Bürgerservice unterschrieben hat oder wenn der Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorgelegt wurde
    • Sollten der Reisepass kurzfristig benötigen werden, besteht die Möglichkeit einen Expresspass zu beantragen
      • Dieser ist innerhalb von 3-4 Tagen im Bürgerservice
    • In Notfällen ist es möglich einen vorläufigen Reisepass zu beantragen
      • Dieser wird direkt im Bürgerservice ausgestellt
      • Bitte beachten Sie, dass nicht alle Länder bei der Einreise dieses Dokument akzeptieren
      • Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls unter der oben genannten Adresse des Auswärtigen Amtes.
    • Für Vielreisende gibt es einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst.
    • Es folgt eine schriftliche Benachrichtigung, welche eine Vollmacht beinhaltet, dass der Reisepass zur Abholung bereit liegt
    • Die Abholung kann auch durch einen Bevollmächtigten, mit dessen Ausweis und der vom Bürgerservice vorgegebenen Vollmacht, geschehen.
      • Vorhandene Reisepässe, vorl. Reisepässe oder Kinderreisepässe sind dabei zur Entwertung vorzulegen

    Namensänderung durch beabsichtigte Eheschließung

    • Ein neuer Reisepass mit dem zukünftigen Familiennamen kann frühestens 60 Tage vor der Eheschließung beantragt werden
    • Zu den unten genannten notwendigen Unterlagen muss zusätzlich die Terminbestätigung und die Bescheinigung über die zukünftige Namensführung (erhältlich beim Standesamt) mitgebracht werden

    Hinweise

    Chip im Reisepass

    • Seit dem 1. November 2007 werden auf dem Chip des Reisepasses das Lichtbild und auch immer Fingerabdrücke gespeichert.
    • Vorhandene Kinderreisepässe behalten die eingetragene Gültigkeit.
  • Erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Reisepass
    • der Personalausweis, bei erstmaliger Beantragung oder nach Verlust des Reisepasses
    • Originale Geburtsurkunde, sollte kein Ausweisdokument vorhanden sein
    • die Diebstahlsanzeige/ Verlustanzeige der Polizei, sollte der Reisepass gestohlen worden oder verloren gegangen sein
  • Kosten

    • 37,50 € Antragsteller unter 24 Jahren
    • 70,00 € Antragsteller über 24 Jahren
    • 32,00 € Expresspass zuzüglich
    • 22,00 € 48-Seiten-Pass zuzüglich
    • 26,00 € Vorläufiger Reisepass
    •   6,00 € Biometrisches Passbild

    Zahlungsmöglichkeiten

    • bar
    • EC-Karte
    • Kreditkarte
  • Bearbeitungsdauer

    • Reisepass: 4 - 8 Wochen
    • Expressreisepass: 3 - 4 Werktage
    • Vorläufiger Reisepass: direkt
  • Anträge / Formulare

Hilfe zur Barrierefreiheit

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