Prostitution
Kurztext
Für Anmeldung, sowie Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes, ist der Rhein-Sieg-Kreis zuständig.
Leistungsbeschreibung
Alle Informationen, u.a. auch zu dem Prostituiertenschutzgesetz, finden Sie auf der Seite des Kreises (siehe unten).