Personalausweis
Online-Terminreservierung
Kurztext
Der Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland ist eine amtliche Urkunde als Identitätsnachweis für deutsche Staatsangehörige.
Leistungsbeschreibung
- Ab dem 16. Geburtstag besteht eine Ausweispflicht
- Der bisherige Personalausweises kann nicht verlängert werden
- Der Personalausweis ist bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre lang gültig
Wie erfolgen die Beantragung und die Abholung?
- Eine persönliche Vorsprache ist für eine Beantragung zwingend erforderlich
- Bei der Beantragung eines Personalausweises für einen Jugendlichen unter 16 Jahren muss mind. ein Erziehungsberechtigter gemeinsam mit dem Jugendlichen vorsprechen
- Die Aushändigung kann erst erfolgen, wenn der 2. Erziehungsberechtigte im Bürgerservice unterschrieben hat oder wenn der Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorgelegt wurde
- Die Abholung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, mit dessen Ausweis und der vom Bürgerservice vorgegebenen Vollmacht, geschehen (siehe unten unter "Formulare")
- Der alte Bundespersonalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist dabei zur Entwertung vorzulegen
- In Notfällen ist es möglich einen vorläufigen Personalausweis auszustellen
- Mit einem vorläufigen Personalausweis kann man jedoch nicht in jedes Land einreisen
- Aktuelle Einreisebestimmungen können Sie über das Auswärtige Amt erfragen unter: www.auswaertiges-amt.de
Namensänderung durch beabsichtigte Eheschließung
- Ein neuer Personalausweis mit dem zukünftigen Familiennamen kann frühestens 56 Tage (8 Wochen) vor der Eheschließung beantragt werden
- Zu den unten genannten notwendigen Unterlagen muss zusätzlich die Terminbestätigung und die Bescheinigung über die zukünftige Namensführung (erhältlich beim Standesamt) mitgebracht werden
WichtigOrdnungswidrig handelt, wer:
- keinen gültigen Personalausweis,
- vorläufigen Personalausweis oder
- Reisepass besitzt und es für sich oder ggf. als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen
Erforderliche Unterlagen
- Bisheriger Personalausweis, sollte keiner vorhanden sein den Reisepass
- Originale Geburtsurkunde, sollte kein Ausweisdokument vorhanden sein
- evtl. der/die Erziehungsberechtigte/n (bei Jugendlichen unter 16 Jahren)
- Diebstahlsanzeige/Verlustanzeige der Polizei, bei dem Verlust oder Diebstahl des Personalausweis
- Bei Titeln die Verleihungsurkunde oder das Besitzzeugnis
Kosten
- Antragstellende Person ab 24 Jahren (10 Jahre gültig) - 37,00 €
- Antragstellende Person unter 24 Jahren (6 Jahre gültig) - 22,80 €
- Vorläufiger Personalausweis (höchstens 3 Monate gültig) - 10,00 €
- Biometrisches Passbild (kein Ausdruck) - 6,00 €
Folgende Leistungen sind gebührenfrei:
- Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
- Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)
- Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug)
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion
Zahlungsmöglichkeiten
- bar
- EC-Karte
- Kreditkarte
Weiterführende Informationen
Anwendungsbereiche des neuen Personalausweises
Online-Registrierung
- Beim erstmaligen Registrieren in einem Onlinedienst werden oft verschiedene Nutzerdaten abgefragt
- Dies kann nur der Name, in manchen Fällen aber auch die komplette Anschrift sein
- Diese Daten können mithilfe des neuen Personalausweises schnell und fehlerfrei übertragen werden
An Automaten ausweisen
- Auch auf diese Art werden immer öfter personenbezogene Dienste angeboten. Hier kann man sich ebenfalls schnell und einfach identifizieren
Zugang mit Pseudonym
- Nicht immer müssen im Internet persönliche Daten übertragen werden
- Trotzdem ist es sinnvoll, dass Dienste ihre Nutzer "wiedererkennen", z. B. wenn sie sich zuvor bereits registriert haben. Hierfür ist der pseudonyme Zugang vorgesehen
Online unterschreiben
- Mit der Unterschriftsfunktion können Sie auch online sicher Verträge abschließen, die sonst eine eigenhändige Unterschrift erfordern
Altersbestätigung
- Manche Dienste dürfen nur von Nutzern in Anspruch genommen werden, die ein bestimmtes Alter erreicht haben. Der neue Personalausweis kann das Alter bestätigen, ohne das weitere Daten - auch nicht das Geburtsdatum - preisgegeben werden
Automatisches Ausfüllen von Formularen
- Das Ausfüllen von Online Formularen ist oft mühsam. Schnell passieren Tippfehler beim Eingeben des Namens oder der Adresse
- Die elD-Funktion ermöglicht die Übernahme dieser Daten aus dem Personalausweis - schnell und zuverlässig
Online-Behördengänge
- Viele Behörden bieten ihre Dienstleistungen im Rahmen des E-Government im Internet an (z. B. das Einreichen der elektronischen Steuererklärung). Für zahlreiche Angebote ist ein sicherer Nachweis der Nutzeridentität nötig
- Dies kann künftig mit der elD-Funktion (electronic Identity) realisiert werden
Barrierefreie Internetdienste
- Menschen mit Behinderungen sind besonders auf medienbruchreife Online Dienste angewiesen, weil z. B. das persönliche Erscheinen auf Ämtern nur schwer möglich ist
- Mit dem neuen Personalausweis werden auch hier Hürden abgebaut
Zutrittskontrollen
- Der Zutritt zu Werkstätten oder Firmen ist oft nur Mitarbeitern gestattet
- Die elD-Funktion ermöglicht ein zuverlässiges Zutrittsmanagement
- Weitere Informationen finden Sie hier
Bearbeitungsdauer
Personalausweis
- ca. 3-4 Wochen
Vorläufiger Personalausweis
- direkt
Anträge / Formulare