Titelbild - Michaelsberg

Personalausweis

Online-Terminreservierung
  • Kurztext

    Der Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland ist eine amtliche Urkunde als Identitätsnachweis für deutsche Staatsangehörige.

  • Leistungsbeschreibung

    • Ab dem 16. Geburtstag besteht eine Ausweispflicht
    • Der bisherige Personalausweises kann nicht verlängert werden
    • Der Personalausweis ist bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre lang gültig

    Wie erfolgen die Beantragung und die Abholung?

    • Eine persönliche Vorsprache ist für eine Beantragung zwingend erforderlich
    • Bei der Beantragung eines Personalausweises für einen Jugendlichen unter 16 Jahren muss mind. ein Erziehungsberechtigter gemeinsam mit dem Jugendlichen vorsprechen
    • Die Aushändigung kann erst erfolgen, wenn der 2. Erziehungsberechtigte im Bürgerservice unterschrieben hat oder wenn der Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorgelegt wurde
    • Die Abholung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, mit dessen Ausweis und der vom Bürgerservice vorgegebenen Vollmacht, geschehen (siehe unten unter "Formulare")
    • Der alte Bundespersonalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist dabei zur Entwertung vorzulegen
    • In Notfällen ist es möglich einen vorläufigen Personalausweis auszustellen
    • Mit einem vorläufigen Personalausweis kann man jedoch nicht in jedes Land einreisen
    • Aktuelle Einreisebestimmungen können Sie über das Auswärtige Amt erfragen unter: www.auswaertiges-amt.de

    Namensänderung durch beabsichtigte Eheschließung

    • Ein neuer Personalausweis mit dem zukünftigen Familiennamen kann frühestens 56 Tage (8 Wochen) vor der Eheschließung beantragt werden
    • Zu den unten genannten notwendigen Unterlagen muss zusätzlich die Terminbestätigung und die Bescheinigung über die zukünftige Namensführung (erhältlich beim Standesamt) mitgebracht werden


    Wichtig

    Ordnungswidrig handelt, wer:

    • keinen gültigen Personalausweis,
    • vorläufigen Personalausweis oder
    • Reisepass besitzt und es für sich oder ggf. als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen
  • Erforderliche Unterlagen

    • Bisheriger Personalausweis, sollte keiner vorhanden sein den Reisepass
    • Originale Geburtsurkunde, sollte kein Ausweisdokument vorhanden sein
    • evtl. der/die Erziehungsberechtigte/n (bei Jugendlichen unter 16 Jahren)
    • Diebstahlsanzeige/Verlustanzeige der Polizei, bei dem Verlust oder Diebstahl des Personalausweis
    • Bei Titeln die Verleihungsurkunde oder das Besitzzeugnis
  • Kosten

    • Antragstellende Person ab 24 Jahren (10 Jahre gültig) - 37,00 €
    • Antragstellende Person unter 24 Jahren (6 Jahre gültig) - 22,80 €
    • Vorläufiger Personalausweis (höchstens 3 Monate gültig) - 10,00 €
    • Biometrisches Passbild (kein Ausdruck) - 6,00 €

    Folgende Leistungen sind gebührenfrei:

    • Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres
    • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
    • Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)
    • Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug)
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion

    Zahlungsmöglichkeiten

    • bar
    • EC-Karte
    • Kreditkarte
  • Weiterführende Informationen

    Anwendungsbereiche des neuen Personalausweises

    Online-Registrierung

    • Beim erstmaligen Registrieren in einem Onlinedienst werden oft verschiedene Nutzerdaten abgefragt
    • Dies kann nur der Name, in manchen Fällen aber auch die komplette Anschrift sein
    • Diese Daten können mithilfe des neuen Personalausweises schnell und fehlerfrei übertragen werden

    An Automaten ausweisen

    • Auch auf diese Art werden immer öfter personenbezogene Dienste angeboten. Hier kann man sich ebenfalls schnell und einfach identifizieren

    Zugang mit Pseudonym

    • Nicht immer müssen im Internet persönliche Daten übertragen werden
    • Trotzdem ist es sinnvoll, dass Dienste ihre Nutzer "wiedererkennen", z. B. wenn sie sich zuvor bereits registriert haben. Hierfür ist der pseudonyme Zugang vorgesehen

    Online unterschreiben

    • Mit der Unterschriftsfunktion können Sie auch online sicher Verträge abschließen, die sonst eine eigenhändige Unterschrift erfordern

    Altersbestätigung

    • Manche Dienste dürfen nur von Nutzern in Anspruch genommen werden, die ein bestimmtes Alter erreicht haben. Der neue Personalausweis kann das Alter bestätigen, ohne das weitere Daten - auch nicht das Geburtsdatum - preisgegeben werden

    Automatisches Ausfüllen von Formularen

    • Das Ausfüllen von Online Formularen ist oft mühsam. Schnell passieren Tippfehler beim Eingeben des Namens oder der Adresse
    • Die elD-Funktion ermöglicht die Übernahme dieser Daten aus dem Personalausweis - schnell und zuverlässig

    Online-Behördengänge

    • Viele Behörden bieten ihre Dienstleistungen im Rahmen des E-Government im Internet an (z. B. das Einreichen der elektronischen Steuererklärung). Für zahlreiche Angebote ist ein sicherer Nachweis der Nutzeridentität nötig
    • Dies kann künftig mit der elD-Funktion (electronic Identity) realisiert werden

    Barrierefreie Internetdienste

    • Menschen mit Behinderungen sind besonders auf medienbruchreife Online Dienste angewiesen, weil z. B. das persönliche Erscheinen auf Ämtern nur schwer möglich ist
    • Mit dem neuen Personalausweis werden auch hier Hürden abgebaut

    Zutrittskontrollen

    • Der Zutritt zu Werkstätten oder Firmen ist oft nur Mitarbeitern gestattet
    • Die elD-Funktion ermöglicht ein zuverlässiges Zutrittsmanagement
    • Weitere Informationen finden Sie hier
  • Bearbeitungsdauer

    Personalausweis

    • ca. 3-4 Wochen

    Vorläufiger Personalausweis

    • direkt
  • Anträge / Formulare

Hilfe zur Barrierefreiheit

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