Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Seit dem 01.09.2011 ist die Erteilung, Verlängerung oder Übertragung von Niederlassungserlaubnissen nur noch als elektronischer Aufenthaltstitel möglich.
Die Antragsstellung erfolgt nur beim Service-Center der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.