Titelbild - Michaelsberg

Niederlassungserlaubnis

  • Kurztext

    Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz und dokumentiert ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

  • Leistungsbeschreibung

    Seit dem 01.09.2011 ist die Erteilung, Verlängerung oder Übertragung von Niederlassungserlaubnissen nur noch als elektronischer Aufenthaltstitel möglich.

    Die Antragsstellung erfolgt nur beim Service-Center der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.


Zuständigkeit

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