Niederlassungserlaubnis
Kurztext
Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz und dokumentiert ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Leistungsbeschreibung
Seit dem 01.09.2011 ist die Erteilung, Verlängerung oder Übertragung von Niederlassungserlaubnissen nur noch als elektronischer Aufenthaltstitel möglich.
Die Antragsstellung erfolgt nur beim Service-Center der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.