Titelbild - Michaelsberg

MobilPass

Online-Dienste

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Ab 1. März 2012 können alle Bürger, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, im VRS Gebiet bei ihrer zuständigen Behörde (Jobcenter, örtliches Sozialamt oder Landschaftsverband Rheinland) einen MobilPass erhalten, der sie zum Kauf von vergünstigten Fahrkarten berechtigt. Diese Fahrkarten sind bei den Vertriebsstellen der VRS-Verkehrsunternehmen, an den meisten Ticketautomaten und bei vielen Busfahrern erhältlich.

    Maßgeblich für die genauen Leistungen und Preise aller Tickets sind die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW und die Tarifbestimmungen des VRS. Diese finden Sie auf der verlinkten Website der VRS.

    Voraussetzungen

    Bezug von

    • Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II) 
    • Wohngeld
    • Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII)
    • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (auch für unbegleitete minderjährige Geflüchtete)
    • laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Senioren, Wohnen und Soziales der Stadt Siegburg oder beim Jobcenter Rhein-Sieg.

  • Zuständige Stelle

    Grundsätzlich hängt die zuständige Stelle für den MobilPass davon ab, welche Leistungen Sie beziehen. 

    Die folgende Übersicht gilt nur für Personen mit (Haupt-)Wohnsitz in Siegburg:

    Bürgergeld (SGB II)

    • Bitte beantragen Sie den MobilPass beim JobCenter Rhein-Sieg.

    Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)

    • Zuständig ist das Amt für Senioren, Wohnen und Soziales der Stadt Siegburg. Bitte nutzen Sie unseren Online-Service, um den MobilPass zu beantragen.

    Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    • Zuständig ist das Amt für Asylangelegenheiten der Stadt Siegburg. Bitte nutzen Sie unseren Online-Service, um den MobilPass zu beantragen.

    Wohngeld

    • Zuständig ist die Wohngeldstelle. Bitte nutzen Sie unseren Online-Service, um den MobilPass zu beantragen.

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge

    • Bitte beantragen Sie den MobilPass beim Landschaftsverband Rheinland (LVR).

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns gern über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

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