MobilPass
Kurztext
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen MobilPass erhalten, der sie zum Kauf von vergünstigten Fahrkarten berechtigt.
Leistungsbeschreibung
Ab 1. März 2012 können alle Bürger, die die unten genannten Voraussetzungen erfüllen, im VRS Gebiet bei ihrer zuständigen Behörde (Jobcenter, örtliches Sozialamt oder Landschaftsverband Rheinland) einen MobilPass erhalten, der sie zum Kauf von vergünstigten Fahrkarten berechtigt. Diese Fahrkarten sind bei den Vertriebsstellen der VRS-Verkehrsunternehmen, an den meisten Ticketautomaten und bei vielen Busfahrern erhältlich.
Maßgeblich für die genauen Leistungen Preise aller Tickets sind die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW und die Tarifbestimmungen des VRS, link finden Sie auf der Website der VRS.
Voraussetzungen
Bezug von
- ALG II und Sozialgeld (SGB II) oder
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII)
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge)
- laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Senioren, Wohnen und Soziales der Stadt Siegburg oder beim Jobcenter Rhein-Sieg