Mietrückstand
Kurztext
Die Übernahme von Mietrückständen kann überprüft werden.
Leistungsbeschreibung
Die Frage, ob eine Übernahme von Mietrückständen seitens der Stadt Siegburg möglich ist, ist vom Einzelfall abhängig. Für die Prüfung einer möglichen Mietrückstandsübernahme ist das Sozialamt zuständig, wenn der/die Antragsteller/in keine Leistungen vom Jobcenter bezieht.
Anträge / Formulare