Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Jeder, der die Vermutung hat, ein Kind könnte von einer Gefährdung betroffen sein, oder dem sich ein Kind anvertraut hat, kann und sollte Unterstützung beim Jugendamt suchen. Eine Gefährdungssituation kann auch anonym beim Jugendamt gemeldet oder beraten werden.
Wenn dem Jugendamt Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen bekannt werden, muss es zum Schutz der Kinder tätig werden. Das Jugendamt hat den gesetzlichen Auftrag, Hinweisen nachzugehen und zum Schutz von Kindern tätig zu werden. Dabei regelt das Gesetz, welche Schritte bei Bekanntwerden einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung verbindlich vom Jugendamt einzuhalten sind.
Informationen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Das Jugendamt schützt Ihr Interesse, wenn Sie als Melderin oder Melder zur Verfügung stehen und nicht wollen, dass Ihr Name mit in das Verfahren einfließt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD gehen Hinweisen über eine Gefährdungssituation nach und versuchen im Kontakt mit der Familie gemeinsam Lösungs- und Hilfemöglichkeiten zu entwickeln.
Das Jugendamt hat auch die Möglichkeit Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut zu nehmen.
