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Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Einfache Meldebescheinigung
- Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten, beispielsweise Familienstand, werden in dieser nicht aufgeführt.
- Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.
- Eine einfache gebührenfreie Meldebescheinigung für das Jobcenter Rhein-Sieg können Sie per E-Mail an den Bürgerservice beantragen.
Erweiterte Meldebescheinigung
- Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
- Sie kann beispielsweise für eine Eheschließung benötigt werden.
- Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen
- Die Vorsprache ist erforderlich, kann jedoch auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen
- Die formlose Vollmacht sowie der Personalausweis oder Reisepass sind dann vorzulegen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Evtl. Vollmacht
Kosten
- 9,00 € je Meldebescheinigung
