Mahnungen
Kurztext
Wird eine fällige Zahlung an die Kreisstadt Siegburg nicht rechtzeitig geleistet, so erfolgt zumeist eine Mahnung.
Leistungsbeschreibung
Wann erfolgt eine Mahnung seitens der Stadtkasse?
Wird eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, so erfolgt von Ausnahmen abgesehen, zunächst eine Mahnung, für die nach der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes – (Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW) eine Mahngebühr und abhängig von der gemahnten Forderung auch ein Säumniszuschlag nach der Abgabenordnung (AO) erhoben wird. Mahngebühr und Säumniszuschlag sind auch zu zahlen, wenn sich Zahlung und Mahnung zeitlich überschnitten haben.
Was machen, wenn eine Mahnung nicht gerechtfertigt ist?
Sind Sie der Auffassung, dass die Mahnung zu Unrecht erfolgte, weil entweder gleichzeitig gezahlt wurde oder der Zahlungsanspruch nicht bestand, setzen Sie sich bitte unverzüglich telefonisch oder persönlich mit dem auf der Mahnung genannten Sachbearbeiter der Stadtkasse in Verbindung.
Was passiert, wenn ich der Mahnung ignoriere?
Sollten Sie nicht auf die Mahnung reagieren und keine entsprechende Zahlung leisten, geht der Betrag in die Zwangsvollstreckung über. Dies ist erneut mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Vor Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Lohn-und Kontopfändungen, Sachpfändungen, Abnahme der Vermögensauskunft etc.) ist gesetzlich kein weiteres Anschreiben vorgeschrieben.
Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW)
- Abgabenordnung (AO)
Kosten
Die Mahngebühr ist abhängig von der gemahnten Forderung. Gegebenenfalls kann zusätzlich eine Säumniszuschlag erhoben werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Bar
- EC
- Kreditkarte
- Rechnung