Titelbild - Michaelsberg

Lohnsteuerkarte (elektronisch)

  • Kurztext

    Die Lohnsteuerkarte stellt dem Arbeitgeber alle nötigen Informationen über einen Arbeitnehmer bereit, die er zum Lohnsteuerabzug benötigt.

  • Leistungsbeschreibung

    Seit dem 1. November 2010 wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein bundeseinheitlicher Datenpool eingerichtet, in dem die für das Lohnsteuerabzugsverfahren benötigten Daten vorgehalten werden. Im Zuge dessen wird die Zuständigkeit für die Änderung sämtlicher Lohnsteuerabzugsmerkmale, die ab 1.1.2011 gelten, auf die Finanzverwaltung übergehen. Voraussetzung für das neue Verfahren ist die 2003 eingeführte Identifikationsnummer für Steuerbürger.

    Der Arbeitnehmer teilt zukünftig bei Eintritt in das Dienstverhältnis seinem Arbeitgeber die Identifikationsnummer und den Tag der Geburt mit. Dieser kann mit diesen Angaben beim Bundeszentralamt für Steuern die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) abrufen und sie in das Lohnkonto des Arbeitnehmers übernehmen.

    Die für das Jahr 2010 ausgestellte Papierlohnsteuerkarte behält ihre Gültigkeit über das Jahr 2010 hinaus bis der Lohnsteuerabzug endgültig durch das elektronische Verfahren abgelöst wird (für den gesamten Übergangszeitraum).

     


Zuständigkeit

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