Krankenschein / Behandlungsschein für Asylbewerber
Kurztext
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Personen, die Anspruch auf Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, ein Krankenschein (Berechtigungsschein für eine ärztliche Behandlung) ausgestellt werden.
Leistungsbeschreibung
Ein Krankenschein (Berechtigungsschein für eine ärztliche Behandlung) kann Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt werden. Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird im Rahmen einer individuellen persönlichen Beratung geklärt.
Erforderliche Unterlagen
Die jeweils erforderlichen Unterlagen sind vorab telefonisch zu erfragen.