Kraftfahrzeugsteuer
Kurztext
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt.
Leistungsbeschreibung
Seit dem 14. Februar 2014 ist das Siegburger Finanzamt für Fragen rund um die KFZ-Steuer nicht mehr zuständig.
Zuständig sind seitdem für:
- Festsetzung und Erhebung: Hauptzollamt Münster
- Vollstreckung: Hauptzollamt Aachen