Titelbild - Michaelsberg

Korruptionsprävention

  • Kurztext

    Korruption ist der Missbrauch einer bestimmten Vertrauensstellung.

  • Leistungsbeschreibung

    Der Landtag hat das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz -KorruptionsG-) beschlossen. Es ist am 1. März 2005 in Kraft getreten.

    Der Rat der Stadt Siegburg hat dem Rechnungsprüfungsamt die Koordinierung der aus dem Korruptionsbekämpfungsgesetzt, insbesondere im Rahmen des Vergabewesens, resultierenden Aufgaben übertragen.

    Der vollständige Text des Korruptionsbekämpfungsgesetzes ist im Internet auf der Seite des Landes NRW zu finden.

  • Weiterführende Informationen

    Auskunft gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz
    Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW am 16.12.2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz –KorruptionsbG NW – in Kraft getreten. Die Mitglieder in den Gremien der Stadt Siegburg sind danach verpflichtet, schriftlich Auskunft zu geben über den ausgeübten Beruf und Beraterverträge, die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes, die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen, die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen, die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
    Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Für die Stadt Siegburg wurde entschieden, die nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz (§ 17 KorruptionsbG NW) geforderten Erklärungen aller kommunalen Mandatsträger auf der städtischen Homepage zu veröffentlichen. Daneben besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in der Abteilung für Ratsangelegenheiten. Die Zusammenfassung der von den Mitgliedern der Gremien der Stadt Siegburg beantworteten Fragebögen liegt im Rathaus während der Öffnungszeiten der Verwaltung für jeden Interessierten zur Einsichtnahme aus.
    Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei der/dem Meldepflichtigen.

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  • Allgemein

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