Kleingärten
Kurztext
Der Kleingarten bezeichnet ein eingezäuntes Stück Land als Garten.
Leistungsbeschreibung
Nähere Auskünfte erteilen das Liegenschaftsamt und der Vorsitzende des Kleingärtnervereins.
Der Kleingarten bezeichnet ein eingezäuntes Stück Land als Garten.
Nähere Auskünfte erteilen das Liegenschaftsamt und der Vorsitzende des Kleingärtnervereins.