Kindertagespflege
Kurztext
Kindertagespflege umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung eines Kindes bei einer Tagespflegeperson.
Leistungsbeschreibung
Kindertagespflege umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung eines Kindes bei einer Tagespflegeperson. Das Amt für Jugend, Schule und Sport vermittelt qualifizierte Tagespflegepersonen.
Seit dem 01.10.2005 benötigt jede Tagespflegeperson ab der Betreuung des ersten Tagespflegekindes eine Pflegeerlaubnis, die das Amt für Jugend, Schule und Sport nach Beratung, Schulung und Überprüfung der Tagespflegeperson erteilt.
Kosten
Benutzungsgebühr in Höhe von 58,00 - 472,00 €
Eltern zahlen für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege gemäß den städtischen Richtlinien einen Kostenbeitrag an das Amt für Jugend, Schule und Sport. Die Höhe des Kostenbeitrages ist abhängig von der Höhe des Einkommens der Eltern und der Anzahl der vereinbarten Betreuungsstunden. Die Tagespflegeperson erhält vom Amt für Jugend, Schule und Sport einen Tagespflegesatz in Abhängigkeit vom Betreuungsumfang (s. auch den untenstehenden "Elternbrief - Erstinformation zum Thema Elternbeitrag").
Anträge / Formulare