Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die Frage, ob eine Kautionsübernahme seitens der Stadt möglich ist, ist vom Einzelfall abhängig. Die erforderlichen Anträge auf Übernahme der Kosten erhalten Sie im städtischen Sozialamt, welches gleichzeitig auch für die Prüfung der Voraussetzungen zuständig ist.
Voraussetzungen
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, brauchen Sie zum Wohnungswechsel die Zustimmung der zuständigen Behörde, von der Sie die Leistung erhalten. Bei allen übrigen Antragstellerinnen und Antragstellern muss ein objektiver Wohnungsnotstand vorliegen und von Ihnen nachgewiesen werden.