Jugendhilfeausschuss - Geschäftsführung
Kurztext
Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beitragen.
Leistungsbeschreibung
Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beitragen, insbesondere in dem sie:
- individuelle und soziale Benachteiligungen abbaut,
- Angebote der Förderung macht,
- Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe unterstützt und berät,
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützt und
- im Zusammenwirken mit anderen "positive" Lebensbedingungen für junge
Menschen und ihre Familien schafft.
Der Jugendhilfeausschuss ist Teil des zweigliedrigen Jugendamtes. Zweigliedrigkeit bedeutet hier, die Teilung in den eigenständigen Jugendhilfeausschuss und in die Verwaltung des Jugendamtes. Er befasst sich gemäß § 71 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe, besonders mit der Erörterung aktueller Probleme junger Menschen und ihrer Familien, Anregungen und Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe. Er hat im Gegensatz zu anderen kommunalen Ausschüssen ein Beschlussrecht zur Verteilung der Gelder für die Jugendhilfe in der Stadt Siegburg.
Dem Jugendhilfeausschuss gehören Vertreter des Rates und Mitglieder der Jugend- und Wohlfahrtsverbände sowie Vertreter der Familiengerichte, der Polizei, der Arbeitsagenturen und der Schulen an. Die Geschäftsführung für den Jugendhilfeausschuss obliegt der Verwaltung des Jugendamtes.