Titelbild - Michaelsberg

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

  • Kurztext

    Liegt eine unmittelbare Kindeswohlgefährdung vor und ist die Gefährdung nicht durch andere Maßnahmen abzuwenden, kann eine Inobhutnahme des Kindes durch das Amt für Jugend, Schule und Sport vorgenommen werden.

  • Leistungsbeschreibung

    Das Amt für Jugend, Schule und Sport nimmt Kinder und Jugendliche in Obhut, wenn eine unmittelbare Kindeswohlgefährdung vorliegt und die Gefährdung nicht durch andere Maßnahmen abgewendet werden kann. Stimmen die Sorgeberechtigten der Inobhutnahme nicht zu, so informiert das Amt für Jugend, Schule und Sport das Familiengericht.

    Weitere Informationen erteilt der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Siegburg (siehe "Verwandte Dienstleistungen").

  • Anträge / Formulare

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