Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Das Amt für Jugend, Schule und Sport nimmt Kinder und Jugendliche in Obhut, wenn eine unmittelbare Kindeswohlgefährdung vorliegt und die Gefährdung nicht durch andere Maßnahmen abgewendet werden kann. Stimmen die Sorgeberechtigten der Inobhutnahme nicht zu, so informiert das Amt für Jugend, Schule und Sport das Familiengericht.
Weitere Informationen erteilt der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Siegburg (siehe "Verwandte Dienstleistungen").