Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
In Deutschland sollen alle Menschen gut aufwachsen können. Deshalb haben sie ein Recht auf Erziehung und auf Förderung ihrer Entwicklung. Nach dem Gesetz haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, wenn sie diese brauchen. In Familien können vielfältige Alltagsprobleme und Konflikte auftreten. Manche Eltern brauchen für einen gewissen Zeitraum eine intensivere Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder, wenn sie allein nicht zurechtkommen oder alles zu herausfordernd ist.
Zum Beispiel, bei:
- Schwierigkeiten in der Bewältigung des Familienalltages,
- Krisen durch Trennung oder Scheidung,
- Problemen durch Sucht, Gewalt oder Vernachlässigung,
- in schwierigen Entwicklungsphasen.
Durch den Einsatz dieser Hilfen soll sichergestellt werden, dass Kinder ausreichend versorgt und gefördert werden.
Für junge Volljährige gibt es Hilfen, um selbständig leben zu lernen.
Wer diese Hilfen in Anspruch nehmen möchte, kann sich an den ASD wenden. Wenn das Jugendamt Unterstützungsbedarf sieht, kann es auch von sich aus auf die Eltern zugehen und die Inanspruchnahme von Hilfen empfehlen. Ob Eltern diese Hilfen annehmen wollen, entscheiden sie selbst.
Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene können sich aber auch selbstständig Hilfe beim ASD holen. Die Eltern müssen davon nichts wissen, wenn die Jugendlichen das nicht wollen. Auch andere Personen mit einem Sorgerecht für Kinder und Jugendliche (Großeltern, Pflegeeltern, Vormünder …) können Hilfe zur Erziehung beantragen.
