Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Blinden- und Gehörlosengeld sind finanzielle Leistungen, die blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen erhalten, um zusätzliche Kosten auszugleichen, die durch ihre Sinnesbehinderung entstehen, wie z.B. für Kommunikationshilfen oder Gebärdensprachdolmetscher.
Grundsätzlich ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig für die Gewährung von Blindengeld, Blindenhilfe und Gehörlosengeld.
Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie in der Servicestelle oder über den unten bereitgestellten Link zum LVR (bitte wählen Sie das PDF-Format zum Drucken aus). Den ausgefüllten Antrag sowie die zugehörigen Unterlagen nehmen wir in der Servicestelle zur Weiterleitung an den LVR an, gerne sind wir Ihnen dort auch bei der Ausfüllung der Unterlagen behilflich.
