Härtefallfonds 'Alle Kinder essen mit'
Kurztext
Wenn Ihr Kind keinen Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe hat, sich aber dennoch in einer finanziellen Notlage befindet, könnte ein Antrag auf Unterstützung über den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ gestellt werden.
Leistungsbeschreibung
Vielen Kindern und Jugendlichen wird schon über das "Bildungs-und Teilhabepaket" ein Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen, das von Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten wird, gezahlt. Nicht allen Kindern aus Familien mit geringem Einkommen kann aber über diese Regelung geholfen werden. Hier setzt der Härtefallfonds des Landes Nordrhein-Westfalen „Alle Kinder essen mit“ an.
Das NRW-Landeskabinett hat im September 2020 beschlossen, den seit dem 01.08.2011 geltenden Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ fortzusetzen und bis zum 31.07.2025 zu verlängern.
Wenn das Kind (die Familie) keinen Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe hat, sich aber dennoch in einer finanziellen Notlage befindet, könnte ein Antrag auf Unterstützung über den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ möglicherweise erfolgreich sein. Diesbezüglich ist ein Antrag auf Zuschuss aus dem Härtefallfonds zu stellen.
Der Antrag ist bis zum 31.08. eines jeden Schuljahres zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Bitte fügen Sie dem "Antrag auf Zuschuss aus dem Härtefallfonds" (siehe Formulare) noch folgende Unterlagen bei:
- Alle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen der letzten 3 Monate (hierzu zählt auch Kindergeld, Unterhalt, Zinseinkünfte)
- Einkommensteuerbescheid
- Nachweis, aus der die aktuelle Miethöhe ersichtlich ist (kein Kontoauszug)
- Rechnung bzgl. der Heizkosten
- Nachweis bzgl. Fahrtkosten zur Arbeit
- Rechnung zur Privathaftpflicht- und Hausratversicherung
- Wenn zutreffend- Nachweis über Schuldbelastungen
- Wenn zutreffend- Nachweis über zu zahlenden Unterhalt
Anträge / Formulare