Titelbild - Michaelsberg

Halterauskunft einholen

  • Kurztext

    Sie möchten den Halter eines Fahrzeuges ermitteln?

  • Leistungsbeschreibung

    In folgenden Fällen gibt es die Möglichkeit mittels Halteranfrage die Halterin/den Halter und damit deren/dessen Versicherung zu ermitteln:

    • zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung
      oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme
      am Straßenverkehr (z. B. Schadensersatzansprüche gegen die
      Unfallgegnerin/den Unfallgegner und deren/dessen Kfz-
      Haftpflichtversicherung)
    • zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener
      Verstöße

    Es werden nur dann Auskünfte über Halterinnen und Halter bzw. deren Fahrzeuge gegeben, wenn ein berechtigtes Interesse gegeben ist.

    Hinweis:
    Unabhängig vom Wohnort der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters oder des Firmensitzes im Rhein-Sieg-Kreis kann die zulassungsrechtliche Maßnahme sowohl bei der Hauptstelle in Siegburg als auch der Außenstelle in Meckenheim vorgenommen werden


Zuständigkeit

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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