Halterauskunft einholen
Kurztext
Sie möchten den Halter eines Fahrzeuges ermitteln?
Leistungsbeschreibung
In folgenden Fällen gibt es die Möglichkeit mittels Halteranfrage die Halterin/den Halter und damit deren/dessen Versicherung zu ermitteln:
- zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung
oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme
am Straßenverkehr (z. B. Schadensersatzansprüche gegen die
Unfallgegnerin/den Unfallgegner und deren/dessen Kfz-
Haftpflichtversicherung) - zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener
Verstöße
Es werden nur dann Auskünfte über Halterinnen und Halter bzw. deren Fahrzeuge gegeben, wenn ein berechtigtes Interesse gegeben ist.
Hinweis:
Unabhängig vom Wohnort der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters oder des Firmensitzes im Rhein-Sieg-Kreis kann die zulassungsrechtliche Maßnahme sowohl bei der Hauptstelle in Siegburg als auch der Außenstelle in Meckenheim vorgenommen werden- zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung