Titelbild - Michaelsberg

Grundsteuer

  • Kurztext

    Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung.

  • Leistungsbeschreibung

    Die Grundsteuer gehört zu den sogenannten Realsteuern. Rechtsgrundlage ist das Grundsteuergesetz. Unterschieden wird zwischen

    • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen, sowie
    • Grundsteuer B für sonstige und unbebaute Grundstücke

    Die Besteuerungsgrundlagen werden durch die Bewertungsstelle des Finanzamtes Siegburg ermittelt und festgestellt. Die Feststellung des Einheitswertes und Berechnung des Grundsteuermessbetrages erfolgt zum 01.01. des auf das Ereignis (Anschaffung oder Änderung) folgenden Jahres. Der Grundsteuermessbetrag bildet die Grundlage des Grundsteuerbescheides der Stadt.

    Zur Berechnung der Grundsteuer wird der Grundsteuermessbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz der Stadt, (zurzeit Grundsteuer A=260 %, Grundsteuer B=790%) vervielfacht. Steuerpflichtig für das lfd. Jahr ist derjenige, dem am 01.01. des betreffenden Jahres vom Finanzamt das steuerliche Eigentum zugerechnet ist.

    Bei einem Eigentumswechsel bleibt die Steuerpflicht bis zur Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes auf den Erwerber unbeschadet eventueller anderslautender vertraglicher Vereinbarungen bestehen.

    Die Grundsteuer wird durch Bescheid festgesetzt und jeweils mit einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

     

    Informationen zur Grundsteuerreform, sowie die richtigen Ansprechpartner, erhalten Sie über die unten aufgeführten Links.

  • Rechtsgrundlage

    Grundsteuergesetz

  • Anträge / Formulare

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