Titelbild - Michaelsberg

Grundsicherung

  • Kurztext

    Es gibt eine Grundsicherung für Menschen ab 65 Jahre bzw. ab 18 Jahre, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen beschaffen können.  

  • Leistungsbeschreibung

    Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII.

     

    Anspruch auf Leistungen haben folglich:

    • Personen, die die Altersgrenze erreicht haben (über 65jährige) und
    • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbs­gemindert sind,

    sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.

     

    Eventuell kommt auch eine andere Sozialleistung, wie z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II (Jobcenter) oder Wohngeld in Betracht.

  • Rechtsgrundlage

    SGB XII

  • Erforderliche Unterlagen

    Aufgrund der individuellen Voraussetzungen ist eine persönliche Vorsprache beim Sozialamt erforderlich, bei der Ihnen die notwendigen Unterlagen mitgeteilt werden.

  • Anträge / Formulare

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