Titelbild - Michaelsberg

Grundbuchauszüge

  • Leistungsbeschreibung

    Aufgabe des Grundbuchs ist die eindeutige Klarstellung der am Grundstück bestehenden Rechtsverhältnisse. Dies bedeutet, dass das Grundbuch


    a) die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken offenlegt,
    b) dingliche Belastungen kenntlich macht und deren Rangverhältnisse untereinander darstellt.

    Für Auszüge aus dem Grundbuch ist das jeweilige Amtsgericht zuständig.

    Für unseren Bereich ist das das Amtsgericht Siegburg.

    Weitere Infos finden Sie im Internet (siehe unten).


Zuständigkeit

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