Grabmale & Kriegsgräber
Kurztext
Alle Grabmale sind genehmigungspflichtig. Entsprechende Anträge haben die Steinmetze.
Leistungsbeschreibung
Alle Grabmale sind genehmigungspflichtig. Entsprechende Anträge haben die Steinmetze.
Die Pflege der Kriegsgräber auf Siegburger Friedhöfen obliegt dem Baubetriebsamt.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich beim Friedhofswärter oder beim Standesamt erkundigen.
Fragen historischer Natur beantwortet die Untere Denkmalbehörde.