Titelbild - Michaelsberg

Gleichstellung

  • Kurztext

    Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert.  

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich ein:

    • für die gleichberechtigte Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsplatz
    • für ein geschlechtergerechtes Miteinander im gesellschaftlichen Leben, im Beruf, in Partnerschaft und in der Familie
    • für ein freies und selbstbestimmtes Leben von Mädchen und Frauen

    Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten:

    • Beratung und Unterstützung der Stadtverwaltung zu allen gleichstellungsrelevanten Themen
    • Anlauf- und Informationsstelle für persönliche Beratungen zu frauen- und gleichstellungsrelevanten Themen
    • Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • Wiedereinstieg in den Beruf
    • Netzwerkarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten im Rhein-Sieg-Kreis, sowie Zusammenarbeit mit Fachgruppen, regionalen Arbeitskreisen und Frauenorganisationen
    • Durchführung von Veranstaltungen zu aktuellen frauen- und gleichstellungsrelevanten Themen
    • Unterstützung in Konflikt- und Krisensituationen
    • Öffentlichkeitsarbeit
  • Rechtsgrundlage

    Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert. „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Artikel 3, Absatz 2 Grundgesetz)

     

    Weitere Grundlagen:

    • das Gleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LGG)
    • die Gemeindeordnung des Landes NRW
    • die Hauptsatzung der Stadt Siegburg

Zuständigkeit

Mitarbeitende

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