GEZ-Befreiung beantragen
Kurztext
Sie möchten sich von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Leistungsbeschreibung
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.
Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller eine der Befreiungsvoraussetzungen erfüllt. Befreit werden kann der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte.
Die Befreiungsvoraussetzungen finden Sie unter der unten stehenden Website.