Titelbild - Michaelsberg

GEZ-Befreiung beantragen

  • Kurztext

    Sie möchten sich von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen?

  • Leistungsbeschreibung

    Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

    Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller eine der Befreiungsvoraussetzungen erfüllt. Befreit werden kann der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte.

    Die Befreiungsvoraussetzungen finden Sie unter der unten stehenden Website.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns gern über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

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