Titelbild - Michaelsberg

Wohnungsbauförderung

  • Kurztext

    Das Land Nordrhein-Westfalen bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten beim Neubau oder bei bestehenden Wohnungen.

  • Leistungsbeschreibung

    Damit die speziellen Wohnbedürfnisse der Bevölkerung - insbesondere von Haushalten mit Kindern, älteren oder behinderten Menschen - erfüllt werden können, bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl von Förder-möglichkeiten beim Neubau oder bei bestehenden Wohnungen: Zum Beispiel für den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums, beim barrierefreien oder energieeffizienten Umbau, für die denkmalgerechte Erneuerung von Siedlungshäusern oder für die Umstrukturierung von Großwohnanlagen. Hierfür legt das Land jährlich ein Wohnraumförderungs-programm auf, aus welchem Darlehen mit einem Gesamtvolumen von derzeit 800 Millionen Euro vergeben werden.

     

    Weiterführende Informationen bekommen Sie im Amt für Senioren, Wohnen und Soziales oder auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW.


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